Verhaltensregeln am Parcours

Das Betreten des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Der Bogenclub und die Grundstückbesitzer übernehmen keine Haftung für Personen und Sachschäden auf dem Gelände. Entstandene Schäden sind der Clubleitung zu melden. 

Der Parcours darf erst genutzt werden, wenn man sich vorher angemeldet und seinen Beitrag bezahlt hat.

Jugendliche und Kinder bis 16 Jahre dürfen nur in Begleitung einer Volljährigen Person den Parcours benützen. Diese Person übernimmt die Haftung und die Verantwortung der Jugendlichen und Kinder. Kenntnis der Parcoursregeln ist Voraussetzung zum Betreten des Parcours. 

Das Einschießen ist nur auf den dafür vorgesehenen Tafeln erlaubt. Beim Betreten des Parcours sind die Wege in der dafür vorgesehenen Nummerierung einzuhalten. Das Rauchen ist am Parcoursgelände nach dem Forstgesetz verboten.

Der Bogenschütze ist für jedem von ihm abgeschossenen Pfeil und eventuell dadurch entstandenen Schaden oder Verletzung von Personen Haftbar und voll Verantwortlich. Der Bogenclub übernimmt keine Haftung.

Der Bogen darf mit aufgelegtem Pfeil,nur in Zielrichtung gespannt und abgeschossen werden. Auf ein freies Schussfeld ist zu achten. Es darf nur von den dafür vorgesehenen Markierungspflöcken geschossen werden.

Es ist nicht erlaubt, nach einem Treffer, einen zweiten Pfeil auf dasselbe Ziel abzuschießen. Werden die Pfeile herausgezogen ist darauf zu achten, dass die Ziele weder beschädigt noch verstellt werden. 

Werden Pfeile gesucht, ist darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen informiert werden.

Es ist strengstens verboten mit Jagdspitzen auf die 3D-Tiere zuschießen.  

Im Sportgelände ist Lärm und Verschmutzung zu vermeiden.  

Bei Nichteinhaltung der Parcoursregeln, kann die Benutzungsgenehmigung entzogen werden.